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AGBs

1. Geltungsbereich

Die priME Academy AG erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Basis dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht in einem schriftlichen Vertrag etwas Anderes geregelt oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

 
2. Umfang und Ausführung des Auftrages

(1) Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung und nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Leistungsumfang wird in einer Leistungsbeschreibung gesondert schriftlich festgelegt. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Dabei kann die priME Academy AG die zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen als richtig zugrunde legen.

(2) Die priME Academy AG ist berechtigt, den Auftrag durch jegliche sachverständige Person durchführen zu lassen.

 
3. Mitwirkungspflichten

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Informationen und Materialien zur Verfügung zu stellen, die für eine Auftragsdurchführung erforderlich sind. Er hat der priME Academy AG alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass der priME Academy AG eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein könnten.

(2) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Ausführung des Auftrags beeinträchtigen könnte.

(3) Kommt der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht in ausreichendem Maße nach, hat der Auftraggeber den daraus entstehenden Mehraufwand zu tragen.

(4) Unterlässt der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der von der priME Academy AG angebotenen Leistung in Verzug, so ist die priME Academy AG berechtigt, eine angemessene Frist zur Abhilfe mit der Erklärung zu bestimmen, dass sie die Fortsetzung des Vertrags nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist darf die priME Academy AG den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos kündigen.

 
4. Vergütung

(1) Für die Vergütung des Auftrages ist die im Vertrag ausgehandelte Vergütung maßgeblich. Die vereinbarte Vergütung setzt sich zusammen aus dem Entgelt für den Zeitaufwand der vertraglichen Leistung zuzüglich Materialaufwand, Auslagen und Fremdkosten Dritter, soweit diese gesondert zu vergüten sind.

(2) Die Preise sind Nettopreise zuzüglich jeweils geltender Umsatzsteuer.

(3) Die Vergütung ist fällig mit Zugang der Rechnung und innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungszugang zu zahlen. Ist der Auftraggeber ein Kaufmann, so kommt er nach Ablauf der 21 Tage ohne weitere Mahnung automatisch in Verzug.

(4) Die priME Academy AG kann einen angemessenen Vorschuss fordern. Wird der eingeforderte Vorschuss nicht gezahlt, kann sie nach vorheriger Ankündigung die weitere Tätigkeit für den Auftraggeber einstellen, bis der Vorschuss eingeht.

(5) Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, so richtet sich der Vergütungsanspruch der priME Academy AG im prozentualen Verhältnis zum Gesamtauftrag.

 
5. Beendigung

(1) Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung des auf unbestimmte Zeit geschlossenen Vertrages.

(2) Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

(3) Bei einem auf unbestimmter Zeit geschlossenen Vertrag beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende.

(4) Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 
6. Geheimhaltung, Schutz des geistigen Eigentums, Nutzungsrechte

(1) Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordenen, als solche gekennzeichneten oder offensichtlich erkennbaren Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehungen vertraulich zu behandeln.

(2) Die von der priME Academy AG erbrachten Leistungen dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde Nutzung, insbesondere die Vervielfältigung, Publikation, Vermietung oder sonstige Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachten Leistungen nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sein sollten.

(3) Das uneingeschränkte Nutzungsrecht über eine erbrachte Leistung erhält der Auftraggeber erst nach vollständigem Rechnungsausgleich und nach schriftlicher Zustimmung durch die priME Academy AG.

(4) Bis zur vollständigen Rechnungszahlung/Honorarzahlung ist dem Auftraggeber der Einsatz/die Nutzung der erbrachten Leistung/en nur widerruflich gestattet. Ist der Auftraggeber mit dem Rechnungsausgleich/der Honorarzahlung in Verzug, so kann die priME Academy AG die Nutzung/den Einsatz der Leistungen, mit deren Zahlung sich der Auftraggeber in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.

 
7. Aufbewahrung, Herausgabe und Zurückbehaltungsrecht von Arbeitsergebnissen und Unterlagen

(1) Auf Anforderung des Auftraggebers, spätestens nach Beendigung des Auftrags, hat die priME Academy AG dem Auftraggeber seine Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben.

(2) Die priME Academy AG kann von Unterlagen, die sie an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.

(3) Die priME Academy AG kann die Herausgabe ihrer Arbeitsergebnisse und der Handakten verweigern, bis sie bezüglich ihrer Gebühren und Auslagen befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Zurückhaltung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit der geschuldeten Beträge, gegen Treu und Glauben verstoßen würde.

 
8. Eigentumsvorbehalt

Soweit die Ausführung eines Auftrags auch die Lieferung beweglicher Gegenstände zum Inhalt hat, so behält sich die priME Academy AG bis zur vollständigen Zahlung das Eigentum an den gelieferten Gegenständen vor.

 
9. Haftung

(1) Wenn und soweit etwaige Fehler darauf beruhen, dass der Auftraggeber Mitwirkungspflichten gemäß Abschnitt 3 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung der priME Academy AG ausgeschlossen. Den Nachweis der vollständigen und rechtzeitigen Erfüllung aller Mitwirkungspflichten wird im Streitfall der Auftraggeber führen.

(2) Die priME Academy AG haftet für eigenes Verschulden sowie für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(3) Die Haftung der priME Academy AG für Schadensersatzansprüche jeder Art ist mit Ausnahme von Schäden für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit auf EUR 100.000,--/ CHF 100.000,-- beschränkt.

(4) Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von 5 Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde.

 
10. Leistungszeit

(1) Leistungstermine oder –fristen bedürfen der Schriftform.

(2) Kurzfristige Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt hat die priME Academy AG nicht zu vertreten. Sie berechtigen die priME Academy AG, die Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Ein so begründeter Rücktritt führt nicht zu einem Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegenüber der priME Academy AG. Bei einer Leistungsverzögerung, egal aus welchem Grund, die länger als vier Wochen andauert, ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

 
11. Gerichtsstand

(1) Für Verträge mit der priME Academy AG, Geschwister-Scholl-Straße 10, 72160 Horb am Neckar, Deutschland, ist der ausschließliche Gerichtsstand Stuttgart/Deutschland.

(2) Für Verträge mit der priME Academy AG, Kirchweg 2, 6440 Brunnen, Schweiz, ist der ausschließliche Gerichtsstand Brunnen/Schweiz.

 
12. Teilweise Unwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt das die übrigen Bestimmungen nicht. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.